::: City Wall Klettersteig Salzburg :::

Auszug aus den
Benützungsvorschriften für den Klettersteig in der Glockengasse 4c, 5020 Salzburg

1. Das Betreten der Kletteranlage und die Benützung des Klettersteigs erfolgt auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Die Haftung liegt somit bei den Benützern des Klettersteig.

2. Einzelsportler dürfen nur dann klettern, wenn sie geübte Kletterer sind.

3. Gruppen dürfen nur unter Aufsicht eines Übungsleiters klettern.

4. Personen bis zum 18. Lebensjahr dürfen den Klettersteig nur nach Vorlage einer schriftlichen Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigen benützen.

5. Die Benützung eines Kletterhelmes ist Pflicht.

6. Nur mit Seilsicherung klettern.

7. Die Benützung ist nur nach vorhergehender Eintragung im Benützerbuch im Sekretariat von Akzente Salzburg, Glockengasse 4c, gestattet.

8. Jede Veränderung am Klettersteig ist untersagt (Haken schlagen etc.).

9. Bei Zuwiderhandlung behält sich Akzente Salzburg vor, die Benützererlaubnis zu entziehen.

10. Nach Nutzung des Klettersteiges ist das Tor, das den Zugang zum Steig gewährleistet, wieder zu versperren.

Auszug aus der
Zustimmungserklärung

Ich erkläre hiermit, dass ich die Benutzungsvorschriften gelesen habe und akzeptiere ...

Ich nehme ausdrücklich zur Kenntnis, dass von Akzente Salzburg jede Haftung für mögliche Unfälle und dergleichen ausgeschlossen wird, d.h. die Benützung des Klettersteiges erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Ferner nehme ich ausdrücklich zur Kenntnis, dass der Kletterturm nur für geübte Kletterer geeignet ist.

Zusätzlich ist eine Kaution in der Höhe von 30,-- Euro zu entrichten, die der/die KletterIn nach Rückgabe des Schlüssels wieder erhält.

::: City Wall Klettersteig :::